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Das Baltikum ( Kurland , Livland , Estland , Litauen )
und die Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk 1917/18

Ein Beitrag zur Gründungsgeschichte von Lettland , Estland und Litauen

Anmerkungen

>1<    Die Denkschrift wurde veröffentlicht in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Zeitschrift “Das Parlament”, Nr. 20/1963,
           S. 42 ff.

>2<    Näheres zur sozialen Stellung des deutschbaltischen Bürgertums in Kurland, insbesondere des Kaufmannsstandes in Libau:
           - Herbert Becker: Zur Genealogie deutsch-baltischer Kaufmannsfamilien in Kurland (17.-19. Jahrhundert).
             In: Herold-Jahrbuch, N.F. 5 (2000), S. 9-16.
           - Herbert Becker: Die Kaufmannsbürger der Großen Gilde zu Libau in Kurland im 18. und frühen 19. Jahrhundert.
             Ein Beitrag zur Sozialgeschichte der baltischen Ständegesellschaft.
           - Außerdem zur Geschichte von Libau / Kurland bis 1914 > www.libau-kurland-baltikum.de

>3<    Das Land Ober Ost, hrsg. im Auftrage des Oberbefehlshabers Ost, Stuttgart und Berlin 1917, S. 84 ff.

>4<    Die Mitglieder des Deutschen Landwirtschaftrates, der offiziellen Vertretung der gesamten reichsdeutschen Landwirtschaft,
           kamen nach einer Reise durch die Ober-Ost-Gebiete im Juli 1916 zu dem Ergebnis: “Der Ansiedlungswert Kurlands ist, wenn
           auch unserer Ansicht nach nicht so groß wie derjenige Litauens, doch immerhin ein eminenter. Deutschland braucht Land zur
           Ansiedlung seiner überschüssigen Volkskraft, und Kurland ist neben Litauen ein geradezu ideales Siedlungsgebiet.” (Geheimes
           Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - abgek. GSA -, Rep. 90, J, Kriegsakten, Nr. 21, Bd. II, Bl. 107 ff.)   Um die hierzu
           nötigen Voraussetzungen zu schaffen, erließ der Oberbefehlshaber Ost am 20.4.1917 eine diesbezügliche Verfügung, und die
           Kurländische Ritterschaft beschloß am 22.9.1917, ein Drittel der ihr und ihren Mitgliedern gehörenden landwirtschaftlichen
           Nutzfläche für deutsche Bauernsiedlungen zur Verfügung zu stellen.

>5<    Zahlenangaben nach Reinhard Wittram, Baltische Geschichte, Darmstadt 1973, S. 249. Die Einwohnerzahl Kurlands sank von
           rd. 800.000 (vor 1914) auf rd. 230.000 (Georg von Rauch, Geschichte der baltischen Staaten, München 1977, S. 36).

>6<    Besprechungsprotokoll, GSA, Rep. 90, J, Nr. 25 Bd. I, Bl. 182 ff. Es war nicht wie Ludendorff behauptete, ein Wunsch der
           “Bevölkerung” schlechthin, vielmehr waren es weitaus überwiegend Deutschbalten, welche den Anschluß an Deutschland
           wünschten. Auf dieses Ziel wurde von ihnen mit großem Eifer hingearbeitet. Z. B. hatte der “Baltische Vertrauensrat”, eine
           Vereinigung in Deutschland lebender deutschbaltischer Persönlichkeiten, in Denkschriften an den Reichskanzler im Juli 1915
           sowie an den Reichstag im Januar 1916 eindringlich alle Gründe aufgezählt, die eine möglichst enge Verbindung der russi-
           schen Ostseeprovinzen mit Deutschland, ja deren Annexion geradezu unerläßlich erscheinen ließen. (S. GSA, Rep. 90, J, Nr.
           25, Bd. I, Bl. 17 ff. und 142 ff.) 

>7<    Den an dieser Konferenz teilnehmenden Vertretern des Auswärtigen Amtes wurde die Zustimmung zu den Vorschlägen der
           Heeresleitung insofern erleichtert, als die einleitende Erklärung Ludendorffs nicht von “Annexion”, sondern von “Anschluß”
           sprach. Damit blieb offen, in welchem Ausmaß Kurland und Litauen an Deutschland (politisch, wirtschaftlich, militärisch)
           angeschlossen werden sollten.

>8<    Vgl. Hanns J. Krannhals, Zur Reichspolitik im Baltikum 1918. In: Jahrbuch des baltischen Deutschtums, Bd. XV, 1968,
           S.11 f. Legt man die Bevölkerungszusammensetzung Kurlands nach der Volkszählung von 1897 zugrunde, so hätte das
           Zahlenverhältnis lauten müssen: 6 Deutsche zu 59 Letten! Selbst wenn man berücksichtigt, daß ein großer Teil der Letten
           aus Kurland geflohen war, bleibt ein erhebliches Mißverhätnis zwischen Bevölkerungsanteil und Repräsentanz der Letten. 

>9<    Wippermann-Purlitz, Deutscher Geschichtskalender, 33. Jg., II. Bd., 1. Hälfte, S.595.

>10<   Der kurländische Landesrat bestand aus je 6 Vertretern des Groß- und Kleingrundbesitzes , 4 Vertretern der Städte,
           1 Vertreter der Ritterschaft, 3 Vertretern der Geistlichkeit (Schulthess´europäischer Geschichtskalender - abgek. SEG -,
           1917 II, S. 736). Das von der Militärverwaltung gewünschte Ergebnis war durch das indirekte Wahlverfahren sichergestellt,
           denn nur die deutschen Großgrundbesitzer durften ihre Vertreter selbst bestimmen. Die lettischen Kleinbesitzer hatten lediglich
           die Auswahl aus den von den Besatzungsbehörden bestellten Gemeindevertretern. Während die Landarbeiter wenigstens
           durch die Gemeindeältesten vertreten wurden, war die städtische Arbeiterschaft von den Wahlen gänzlich ausgeschlossen.
           (Vgl. Karl-Heinz Jansen, Alfred von Gossler und die deutsche Verwaltung im Baltikum 1915/18. In: Historische Zeitschrift,
           Bd. 207, 1968, S. 49.)

>11<   Die Kandidaten hierzu wurden in privaten Besprechungen und größeren Versammlungen ausgewählt. Gerd Linde (Die
           deutsche Politik in Litauen im ersten Weltkrieg, Wiesbaden 1965, S. 93) meint, daß die Militärverwaltung allgemeine Wahlen
           nicht zulassen konnte, weil sonst bei der von der Heeresleitung angestrebten Personalunion Litauens mit Preußen im Hinblick
           auf das zu dieser Zeit in Preußen noch geltende Dreiklassenwahlrecht ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen worden
           wäre.

>12Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien - abgek. QGPP -, Düsseldorf 1959 ff., 1. Reihe,
           Bd. 1/II, S. 8 f., Anm. 25.
           Zum Wortlaut der Resolution s. auch Protokoll über die Besprechung von Mitgliedern des litauischen Landesrates mit dem
           Reichskanzler am 1.12.1917, veröffentlicht in: L’Allemagne et les problèmes de la paix pendant la première guerre mondiale.
           Hrsg. v. André Scherer und Jacques Grunewald. Bd. 3, Paris 1976, S. 49 f.

>13<   Der litauische Landesrat war auf einer allitauischen Konferenz in Bern (31.10.-11.11.1917) als oberte Instanz des litauischen
           Volkes anerkannt worden (SEG 1918 II, S. 407).

>14Vgl. Helmuth Stegman, Aus meinen Erinnerungen. IV. Im Dienste der Stadt Riga während des I. Weltkrieges. In: Baltische
           Hefte, 1971, S. 231 f.

>15Näheres s. bei G. v. Rauch, a. a. O.., S. 38 f.

>16Ebd., S. 35 ff.

>17< Protokoll über die Sitzung des Königlichen Staatsministeriums am 8.12.1917 (L’Allemagne ..., S. 90 ff.).

>18 Notiz von Nadolny, Vertreter des Auswärtigen Amtes, und Protokoll über die Besprechung, Ebd., S. 48 ff.

>19Protokoll, Ebd., S. 80 f.

>20Niederschrift, Ebd., S. 89.

>21<   SEG 1917 II, S. 780 f.

>22<   QGPP, 1. R., Bd. 1/II, S. 8 f., Anm. 25.

>23<   Protokoll, L’Allemagne ..., a. a. O., S. 84.

>24<   S. hierzu QGPP, 1. R., Bd. 8, S. 129 ff.

>25<   Staatssekretär von Kühlmann hatte schon bei früheren Gelegenheiten diesbezügliche Bedenken geäußert. Am 7.12.1917
           meinte er in einer Besprechung im Reichskanzlerpalais (s. o. Anm. 23), daß er im Falle der Loslösung Livlands und Estlands
           Rußland dauernd Deutschlands Feind sein würde. Während der Sitzung im Staatsministerium am 8.12.1917 (Protokoll,
           L’Allemagne ..., a. a. O., S. 90 ff.) wies er darauf hin, daß die Abtrennung von Livland und Estland weit schwieriger als
           die Litauens und Kurlands sein würde: “Ein so starkes Abschnüren Rußlands von der Ostsee und ein solch weitgehendes
           Heranrücken der russischen Grenze an die Hauptstadt könne von Rußland kaum zugestanden werden.”

>26<   L’Allemagne ..., a. a. O., S. 173.

>27<   S. hierzu Wolfgang Steglich, Die Friedenspolitik der Mittelmächte 1917/18, Bd. I, Wiesbaden 1964, S. 318.

>28<   Kühlmann erhielt Anfang Januar 1918 Richtlinien, die maßgeblich von der Heeresleitung beeinflußt waren und auf eine
           möglichst restriktive Auslegung der deutschen Vorschläge vom 27.12.1917 abzielten, ja er “durfte eine Räumung der
           besetzten Gebiete nicht einmal für die Zeit nach dem allgemeinen Frieden in Aussicht stellen” (W. Steglich, a. a. O., S.319).

>29<   Die Haltung der einzelnen Reichstagsparteien und -abgeordneten kann im Rahmen dieses Beitrages nicht näher untersucht,
           sondern nur anhand einiger Grundsatzerklärungen skizziert werden. Das gilt auch für die politischen Aktivitäten des
           Abgeordneten Erzeuger, der sich seit 1917 besonders für die litauischen Interessen einsetzte. (s. hierzu u. a. G. Linde,
           a. a. O., S.89 f.)

>30<   QGPP, 1. R., Bd.1/II, S.117 f.
           Die ersten 6 Punkte stimmten mit den “Leitsätzen” überein, die Erzberger für die interfraktionelle Besprechung aufgestellt
           hatte und dort genehmigt wurden (Ebd., S. 59, Anm. 5).

>31<   Vgl. Zentrumserklärung vom 8.1.1918 (Ebd., S.82, Anm 10).

>32<   Ebd., S. 78 f., Anm. 12.

>33<   Diese Bedenken äußerte General Hoffmann in einer Unterredung am 2.1.1918 als ihm Erzberger seine “Leitsätze” für die
           interfraktionelle Besprechung vortrug (Ebd., S. 62 f.).

>34<   Ebd., S. 121 f.

>35<   Ebd., S. 122, Anm. 5.

>36<   Zu den Umständen dieser Unterschriftensammlung s. Arved Baron Taube, Nationale Demokratie, sozialistische Arbeiter-
           kommune oder gesamtbaltischer Ständestaat? In. Baltische Hefte, 6. Jg., H.1 (Okt. 1959), S. 21 f. Da sogar eine Abordnung
           estnischer Bauern nach Berlin reiste, um dort sofortige Hilfe gegen die bolschewistische Herrschaft zu erbitten, folgert Taube,
           daß ein “erheblicher Teil des estnischen Volkes die Besetzung des Landes durch deutsche Truppen wünschte” und in einer
           deutschen Besetzung das kleinere Übel sah.

           Auch deutschbaltische Wirtschaftskreise bemühten sich sehr darum, daß der deutsche Machtbereich über Kurland und Riga
           hinaus auf Livland und Estland ausgedehnt wird. So wies in einer Denkschrift vom 1.12.1917 das Rigaer Börsenkomitee
           eindringlich auf die Zusammengehörigkeit von Kurland, Livland und Estland hin und erhob vor allem wirtschaftliche
           Bedenken, falls Nordlivland und Estland bei Rußland bleiben würden. Riga wäre dann von seinem Hinterland getrennt
           und in seiner Entwicklung gefährdet. (GSA, Rep. 90, J, Nr. 25, Bd. I, S. 217 ff.) 

>37<   Näheres über das Zusammenwirken von Heeresleitung und Vertretung der Ritterschaften in Berlin bei der Vorbereitung
           dieser Erklärung seit etwa Juli 1917, also zu einer Zeit als sich Rußland noch mitten im Kriege mit Deutschland befand (!),
           s. A. v. Taube, a. a. O., S. 14 und H.D. Krannhals, a. a. O., S. 14.

           Nach Rücksprache mit der Heeresleitung ging die ritterschaftliche Vertretung in Berlin davon aus, daß das Trennungsmanifest
           der sowjetischen Seite zugleich mit dem deutschen Einmarsch in Livland und Estland bekanntgegeben würde. Dieser Zeitplan
           wurde jedoch nicht eingehalten, denn die deutschen Truppen rückten erst 3 Wochen nach der Übergabe in Livland und
           Estland ein. So gerieten die dortigen Deutschbalten in eine gefährliche Lage, weil sich nun die Bolschewisten bei ihren
           Maßnahmen auf den “Verrat” durch den “Klassenfeind” berufen konnten.

>38<   Zit. nach A. v. Taube, a. a. O., S.21.

             Trotz aller Gegensätze stimmte die Vertretung des estnischen Landtages in Stockholm mit der Sowjetregierung in der
           Auffassung überein, daß die Ritterschaften kein Recht hätten, Livland und Estland zu vertreten. Sie wandte sich diesbezüglich
           mit einem Protest an den dortigen sowjetischen Geschäftsträger (A.v. Taube, a. a. O., S. 43, Anm. 44). In einer Pressenotiz
           teilte das Stockholmer estnische Informationsbüro am 3.2.1918 mit, daß die Schritte der Ritterschaften eine Herausforde-
           rung und ein Vergehen gegen die Interessen des Landes seien. Man werde deswegen Anklage beim estnischen revolutionären
           Kriegsgericht gegen die Mitglieder der ritterschaftlichen Abordnung erheben (SEG 1918, II, S. 414).

>39<   Zit. nach Oskar Angelus, Die ersten bolschewistischen Deportationen aus Estland. In: baltische Hefte, 9. Jg., H. 1
           (Okt. 1962), S. 2.

>40<   Vgl. A. v. Taube, Das Auswärtige Amt und die estnische Frage 1917 / 18. In: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas, N. F. /
           Bd. 17 / 1969, S. 545..

>41<   S. zu diesen und den folgenden Ausführungen Telegramm Grünaus (Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Kaiser) an das
           Auswärtige Amt vom 9.2.1918 (L’Allemagne ..., a. a. O., S. 363).

>42<   Telegramm Kühlmanns an das Auswärtige Amt vom 11.2.1918 (Ebd., S. 374 f.).

>43<   Im Telegramm Kühlmanns (s. o. Anm. 42) ist diese mehr persönlich gehaltene Meinungsäußerung als offizielle Forderung
           formuliert. Außerdem heißt es im Telegramm “vor Friedensschluß” anstatt den tatsächlichen Äußerungen entsprechend
           “nach Friedensschluß”. W. Steglich (a. a. O., S. 404) begründete diesen Unterschied damit, daß Kühlmann den Eindruck
           vermitteln wollte, die kaiserlichen Wünsche besonders nachdrücklich vertreten zu haben.

>44<   Nach den Vorstellungen des Kaisers sollten die militärischen Operationen nur beschränkten Umfang haben und, was Estland
           und Livland anbetraf, “Polizeimaßnahmen” zum Schutz der nichtbolschewistischen Bevölkerung sein. Die Heeresleitung
           überschritt dann den vom Kaiser vorgegebenen Rahmen und weitete die deutsche Offensive zügig in Richtung Petrograd
           (Petersburg) aus. (Vgl. H. D. Krannhals, a. a. O., S. 15.)

>45<   SEG 1918 I, S. 117 ff.

>46<   QGPP, 1. R., Bd. 1 / II, S. 302.

>47<   SEG 1918 II, S. 417 und G. v. Rauch, a. a. O., S.50.

>48<   SEG 1918 I, S. 140 f.

           Die in der deutschen Anerkennungserklärung genannten Konventionen, durch die Litauen mit dem Deutschen Reich
           verbunden werden sollte, sind nie abgeschlossen worden.

>49<   Näheres bei A. v. Taube, Das Auswärtige Amt ..., a. a. O., S. 575 f.

>50<   Zit. nach O. Angelus, Esten und Deutsche in ihren gegenseitigen Beziehungen. In: Baltische Hefte, 1968, S. 119.

>51<   Zit. nach W. Steglich, a. a. O., S. 542, Anm. 85.

>52<   Derartige Erklärungen lagen, worauf Ludendorff in seinem Telegramm an das Auswärtige Amt vom 28.12.1917
           (s. L’Allemagne ..., a .a. O., S. 173) hinwies, nicht nur von Litauen und Kurland vor, sondern auch von der Ritterschaft Ösels
           und der Stadtverordnetenversammlung von Riga. (Die unter der Provisorischen Regierung Rußlands demokratisch gewählte
           Stadtvertretung Rigas war von den deutschen Militärbehörden durch eine nicht aus demokratischen Wahlen hervorge-
           gangene Stadtverordnetenversammlung ersetzt worden.) In einer bolschewistisch inspirierten “Deklaration der Vertreter des
           lettischen Volkes” vom 11.2.1918 wurde dazu der sowjetische Standpunkt dargelegt und entschieden gegen die deutsche
           Behauptung protestiert, “daß die Bevölkerung Lettlands oder eines Teiles desselben (Kurland und Riga) angeblich den
           Wunsch geäußert hat, von Rußland abgetrennt zu werden” (QGPP, 1. R., Bd. 8, S. 549 ff.).

>53<   G. Linde, a. a. O., S. 119.

>54<   L’Allemagne, ... a. a. O., S. 81.

>55<   QGPP, 1. R., Bd. 1 / II, S.62.

>56<   Vgl. G. v. Rauch, Geschichte des bolschewistischen Rußland, Frankfurt am Main und Wiesbaden 1969, S. 90.

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